Die Führerscheinklasse C1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahren
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres,
danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 -
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als
7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Führerscheinklasse C1E
nur mit Klasse C1
Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
ab 18 Jahren
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für
jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger
oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des
Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge
sind zusätzlich zu beachten.